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Thüringen
Das Vorkaufsrecht zum Erwerb erheblicher Flächen am Alten Stolberg, nahm
das Land Thüringen aus unerfindlichen Gründen nicht wahr, obwohl der
Staatssekretär des Umweltministeriums zu jener Zeit mehrfach vor Ort auftauchte.
Daraufhin erwarb die Firma Knauf diese Gipsflächen. Ein Antrag auf einen
Untersuchungsausschuss, der die äußerst zweilfelhaften Umstände bei der Genehmigung
des Steinbruches Alter Stolberg erhellen sollte, wurd wegen dem Fehlen einer Stimme
(bei Enthaltung sehr vieler Abgeordneter) nicht eingeleitet.
Obwohl im Regionalen Raumordnungsplan des Landkreises Nordhausen über
600 Hektar Gipskarstflächen als Vorranggebiete für Rohstoffsicherung
ausgewiesen sind, von denen ein größerer Teil noch nicht abgebaut ist,
beantragen die Firmen laufend weitere Abbaugebiete außerhalb der Vorranggebiete
für Rohstoffsicherung. Dazu gehören: Winkelberg, Kuhberg und Günzdorf in der Rüdigsdorfer Schweiz sowie der Bromberg überm Rüsselsee bei Niedersachswerfen.
Mit Beginn des Jahres 2004 könnte sich eine Wende in der Thüringer Politik anbahnen. So haben als erster der Wirtschaftsminister Reinholz und in Folge auch der Ministerpräsident Althaus den "Aufschluss neuer Tagebauten" im Landkreis Nordhausen abgelehnt. Für die Rüdigsdorfer Schweiz wurden alle Abbauplanungen abgelehnt. Einen ersten Prüfstein über die "Ernsthaftigkeit" dieser Worte im Wahlkampf Thüringens (Wahl ist am 13.06.2004 zusammen mit den Europa-Wahlen) haben die Politiker bestanden: sowohl der Winkelberg als auch das Gebiet Günzdorf im Harzfelder Holz wurden als FFH-Gebiete vom Thüringen an die EU nachgemeldet (Kabinettsbeschluss vom 27.04.2004). Allerdings sind die FFH-würdigen Gebiete "Bromberg" über dem Rüsselsee und Bereiche am Alten Stolberg nicht als FFH-Gebiete nachgemeldet worden, obwohl sie noch nicht als Abbaugebiete genehmigt sind und naturschutzfachlich unbedingt in die FFH-Kulisse integriert werden müssen.
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Geplanter Gipsabbau in der Rüdigsdorfer Schweiz:
Politische und juristische Kuriositäten
- Fauler Kompromiss
- Nun hat auch der Landkreis Nordhausen "seinen" Gipskompromiss
- Falsches Genehmigungsverfahren
- "Weiße Flächen" in der Raumplanung
- Fauler Kompromiss
Faule "Gipskompromisse" gab es eigentlich seit Beginn der Abbauinteressen größerer moderner Firmen und dem Widerstand der Bevölkerung. So führten bereits in den 60er Jahren im Hainholz bei Osterode kluge Kungeleien zwischen Rigips und Landesbehörden dazu, dass aus unerfindlichen Gründen zwischen der Einstweiligen und endgültigen Sicherstellung des gebietes als Naturschutzgebiet, 6 Wochen ohne Schutzstatus waren, in denen Rigips einen Bagger in das Gebiet schickte und hernach behauptete, es hätte per Handschlag einen Kaufvertrag mit der Forstgenosscénschaft abgeschlossen und somit rechtkräftige ABbaurechte im Hainholz. Anstatt dass das Land Niedersachsen hier einmal kräftig zeigt, dass solche Vorgehensweisen nicht akzeptabel sind, endete der Streit um das Hainholz erst 20 Jahre später vor dem Bundesverwaltungsgericht mit einem Vergleich: die Fa Rigips musste auf Abbaurechte im Hainholz verzichten, dafür wurden ihr Gelder für Probebohrungen im Muschelkalgips der Weser (wo auch das Produktionswerk liegt) angeboten sowie vom Land in Ausscícht gestellt, zu versuchen, wieweit Ersatzmöglichkeiten im Bereich Blossenberg/Kreuzstiege möglich seien. Da sich in Folge auch der hohe Wert der Ersatzflächen herausstellte, wurde nach Ersatz am Lichtenstein gesucht. Dort kam es 1993 zu der Genehmigung der Baufleder 1-3 und später - angeblich für verloren gegangene Abbaufelder 4 und 5 am Lichtenstein zur Genehmigung der Forstabteilung 8 am Lichtenstein. Rigips hat darüber hinaus erhebliche Abbauflächen am katzenstein sukkzessive genehmigt bekommen. Die letzte in 2002 mit über 15 Hektar. Somit ist mittlerweile bei jedem Abbauantrag seitens der Gipsindustrie von "einem Gipskompromiss" die Rede, der aber seit langem nur bewirkt, dass Rigips ein Abbaugebiet neben dem anderen erhält: Kreuzstiege, Blossenberg, Lichtenstein Baufelder 1-3 und Forstabteilung 8 wurden bisher an Rigips genehmigt, ferner wurden die Probebohrungen an der Weswer durch das Land Niedersachsen bezahlt (aber vermutlich nicht überprüft) sowie ein "Zuschuss" im Rahmen der "normalen" Wirtschaftsförderungen des Landes in Höhe von 15 Mio Euro für das Rigips-Werk Bodenwerder. Bezahlt wurde damit eine Umstellung des veralteretn Werkes auf neue Technologie und Gipsfaserplattenproduktion statt Gipskartonproduktion - und in Folge wurden rund 100 der 150 Mitarbeiter entlassen (Folge der hohen Technisierung).
- Nun hat auch der Landkreis Nordhausen "seinen" Gipskompromiss:
Ohne mit der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen Rücksprache
zu nehmen wurden der Heidelberger Zement AG bzw. der Südharzer Gipswerk GmbH
bereits 1997 Abbaumöglichkeiten am Winkelberg in Aussicht gestellt.
Man braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, das Firmenvertreter schon
kurz nach der "Wende" ihre Begehrlichkeiten am Winkelberg deutlich gemacht
haben. Kürzlich wurde ein Brief vom ehem. thüringer Umweltminister Siekmann
aus dem Jahr 1991 ans Tageslicht gebracht, der darin der Treuhand zugesagt hat,
dass Flächen in der Rüdigsdorfer Schweiz und u.a. auch am Winkelberg
verkauft werden könnten. Zwar sei da auch Naturschutz geplant, aber auch
ebenso Gipsabbau möglich. Schließlich wird von der Gipsindustrie behauptet 1997 sei ein interner"Gipskompromiss"
am Winkelberg beschlossen worden.: "Nach mehrjährigen, intensiven Verhandlungen
wurde im März 1997 die als Gipskompromiss bekannt gewordene Vereinbarung
zwischen der Südharzer Gipswerk GmbH und den zuständigen Landesbehörden,
insbesondere dem TMLNU und dem Landesverwaltungsamt, abgeschlossen." (Quelle:
Gutachten zur Antragskonferenz zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren).Es liegt
aber bis heute nichts schriftliches zu dem angeblichen "Kompromiss" vor. Dass sich in dem Gebiet die Interessen der Gipsindustrie und der Natur bzw. der
Regionalentwicklung unvereinbar überschneiden, war allen Beteiligten damals
klar. Doch der Landesregierung ist vorzuwerfen, dass sie all zu leicht und ungeprüft
Zusagen gemacht hat, die die Firma SHG nun als vermeintliche "Rechtsansprüche" auf
Gipsabbau am Winkelberg deklariert. Die von der Firma immer wieder aufgeführte
Begründung, beim geplanten Abbauvorhaben würde es sich lediglich um
eine sog. "Wiederaufnahme" des Steinbruchbetriebes handeln wird von
Vertretern der Regionalen Planungsgemeinschaft als "sachfremde Darstellung"
zurückgewiesen: zu keinem Zeitpunkt in der Vergangenheit war die Firma im
Besitz einer rechtlichen Legitimation zum Gipsabbau - was sie allerdings nicht
daran gehindert hat, einen bestehenden Steinbruch am Winkelberg kurzzeitig zu
nutzen und illegal Gips abzutransportieren (Thüringer Allgemeine vom 05.03.1993).
Illegal war die Aktion deshalb, weil das Unternehmen zu keiner Zeit über
einen genehmigten Betriebsplan verfügte..
Gegenüber der Regionalen Planungsgemeinschaft wurde der Erfurter "Gipskompromiss"
von 1997 geheimgehalten. Bei einem Besuch des Staatsekretärs des Thüringer Umweltministeriums, Stephan Illert, im Jahre 2001 in Nordhausen leugnete dieser
unter Androhung juristischer Schritte vehement die Existenz eines solchen Berichtes.
- Falsches Genehmigungsverfahren
Eine entscheidende Rolle bei der Genehmigung spielt die Wahl des behördlichen
Verfahrens, in dessen Rahmen die Abbauanträge geprüft werden. In einem
Planfeststellungsverfahren und der darin enthaltenen Umweltverträglichkeitsprüfung
werden nur die unmittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die betroffene Fläche
untersucht. Im Gegensatz dazu wird in einem Raumordnungsverfahren (ROV) zusätzlich
die Auswirkungen auf die umliegende Gegend betrachtet, unter besonderer Berücksichtigung
der weiträumigen und mittel- bis langfristigen Folgen für Naherholung
und Tourismus, für den Naturhaushalt und die Ökologie.
Der von der Firma Heidelberger Zement begehrte Abbau am Winkelberg kann in seinen
Fern- und Langzeitwirkungen nur im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens realistisch
und fair beurteilt werden. Doch es ist absehbar, dass der Schaden für die
ganze Region in keinem Verhältnis zum Nutzen für Heidelberger Zement
steht.
Doch genau dieses ROV, welches die Auswirkungen des geplanten Abbaus realistisch
aufzeigen würde, wird von der Landesregierung verweigert. Stattdessen hat
der für Raumplanung zuständige Minister Jürgen Gnauck die Durchführung
eines Planfeststellungsverfahrens durchgesetzt. Dies kommt einzig allein dem Unternehmen
zugute, da es die Genehmigung des beantragten Abbaus wahrscheinlich macht.
Die Vertreter der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen protestieren
seit Monaten heftig gegen diese Entscheidung, doch Minister Gnauck hält uneinsichtig
an er Entscheidung fest. Die Begründung dafür ist fadenscheinig und
wurde von Vertretern der Planungsgemeinschaft nicht zutreffend zurückgewiesen.Die
Forderungen nach der Durchführung eines ROV verhallten in Erfurt bisher ungehört.
Doch jetzt wird dieser Forderung mit ca. 7000 Unterschriften, die von dem Arbeitskreis
Gipskarst in den letzten Monaten gesammelt wurden, kräftig Nachdruck verliehen.
Die Unterschriften sollen dem für die Raumordnung zuständigen Minister
Jürgen Gnauck in den nächsten Monaten übergeben werden. (auf das
dieser sich übergeben möge oder so...).
- Phänomenal: "Weiße Flächen"
in der Raumplanung
Im Gipskarst gibt es nicht nur einmalige Naturschätze, sondern auch einmalige
raumplanerische Phänomene: Üblicherweise werden in Raumordnungsplänen
von den Planungsgremien in der Region in aufwändiger Abstimmung die Richtlinien
zur Nutzung des Gebietes einer Region durch Industrie, Bebauung, sowie Erholung
und Tourismus u.a. Nutzungsformen festgelegt. Üblicherweise sind diese Planungen
flächendeckend. Das es in den Raumordungsplänen jedoch auch "Weiße
Flächen" geben kann, ist eine bundesweite Besonderheit und es gibt sie
nur im niedersächsischen und thüringer Gipskarst. Im Falle der Gipskarstflächen
in der Rüdigsdorfer Schweiz ist hier die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen
zuständig. Diese hat in ihrem Planungsraum 7 sog. Vorranggebiete für
Gips- und Anhydritabbau in einer Gesamtfläche von 635 ha. ausgewiesen. Damit,
so der Vorsitzende der Planungsgemeinschaft Bernd Meyer, würde den Interessen
der Industrie ausreichend Rechnung getragen, der Bedarf der Gipsindustrie sei
dadurch auf Jahrzehnte hinaus gesichert. Gleichzeitig bekräftigt die Planungsgemeinschaft
jedoch, dass sie nicht gewillt ist, weitere darüber hinausgehende Flächen
für den Abbau auszuweisen. Die Belastungsgrenze der durch den Abbau entstehenden
Folgeschäden für Naherholung und Tourismus sei erreicht, eine Überschreitung
unverantwortbar.
Als ein einmaliger Vorgang wurde jedoch die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen
von der oberen Landesplanungsbehörde, die dem Minister Jürgen Gnauck
untersteht, "mit freundlicher Bitte" bzw. "auf ausdrücklichen
Wunsch" angewiesen, bestimmte Flächen mit keinerlei Planungsvorgaben
zu beleben - somit blieben diese Flächen "weiß". Bei diesen
"Weißen Flächen" handelt es sich um die von der Gipsindustrie
beantragten Flächen am Winkelberg und im Harzfelder Holz. Die Thüringer
Landesregierung, namentlich Minister Gnauck, vertritt nun den Standpunkt, diese
"Weißen Flächen" seien extra für den Gipsabbau von anderen
Überplanungen freigehalten, also quasi reserviert worden - nach Meinung der
Planungsgemeinschaft ist diese Interpretation eine Fehlinterpretation, die auch
gegen geltendes Thüringer Planungsrecht verstößt.
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