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Filz & Co.

 
Einzig das Bundesland Sachsen-Anhalt hat seinen Anteil am Gipskarstgürtel größtenteils unter Schutz gestellt.
Die Länder Niedersachsen und Thüringen jedoch betreiben seit Jahrzehnten einen Ausverkauf ihres Naturerbes.

Hinweis:  Die Texte auf dieser Seite sind Stand 2003 und somit zumindest beim Teil Thüringen-Rüdigsdorfer Schweiz nicht aktuell.

 

 
 
 

 
 
 
     

Niedersachsen

Anträge der Naturschutzverbände aus den 80er Jahren, die die Ausweisung des Lichtensteingebietes bei Osterode als Naturschutzgebiet forderten, wurden noch 1986 von der Landesregierung zurückgewiesen mit der Begründung "hier besteht keine akute Gefährdung" (weiße Mappe 1986). Ein Jahr danach wurde das Raumordnungsprogramm derart geändert, dass neue wertvolle Waldgebiete am Lichtenstein Vorranggebiete für Rohstoffversorgung wurden und dem jetzt dort zu sehenden Raubbau die Türen öffneten.

Im Wahlkampf 1993 führten Demonstrationen der Naturschützer, darunter viele Bewohner des Landkreises Osterode, zu einer Halbierung der Baufleder 1-5 am Lichtenstein: Dem Antragssteller Rigips wurden "nur" die Abbaufelder 1-3 zum Gipsabbau genehmigt, die geplanten Abbaufelder 4-5 wurden "an den Naturschutz" gegeben. Teile der geplanten Abbaufelder 4 und 5 gehörten aber damals schon zum - viel zu klein ausgewiesenen - "Naturschutzgebiet Lichtenstein".und hätten daher ohnehin nicht abgebaut werden dürfen. Der Abbau der nicht geschützten Teile der Baufelder 4 und 5 hätte vermutlich zum Abrutschen des gesamten Oberhanges - und damit des Naturschuztgebietes Lichtenstein geführt und hätten aus diesem Grund auch nicht genehmigt werden dürfen. Ob dies nun wirklich ein "Kompromiss" mit dem Naturschutz war, ist also sehr fraglich. Die Abbaufelder 1-3 enthielten auf 100 Prozent ihrer Fläche nach § 28 a geschützte Biotope und stellten den größten und schönsten Schluchtwald im niedersächsischen Gipskarst dar.

Die 1998 und 1999 aufgrund heftiger Proteste der Umweltverbände stattfindenden "Runden Tische" im Umwelt- und Wirtschaftsministerium in Hannover brachten weder eine Unterstützung der Verbände bei ihren Forderungen zur Umstellung der Industrie auf naturverträgliche Gips- Ersatzstoffe, noch bewirkten sie den Erhalt irgendeines der gefährdeten Gebiete.
Im Gegenteil: bei der Ausweisung der niedersächsischen Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Gebiete wurde der Gipskarst erst nach Androhung eines Vertragsverletzungs-Verfahrens durch die Europäische Union verspätet auf die Meldeliste gesetzt. Die endgültigen Abstimmung über die Meldung und die Grenzen dieser Gipskarst-FFH-Gebiete fand im November 1999 im niedersächsische Kabinett statt. Jedoch hatte das niedersächsische Umweltministerium bereits im Vorfeld alle von der Industrie nur angedachten Abbaugebiete im Gipskarst aus dem ursprünglichen FFH-Gebietsvorschlag wieder gestrichen. Hierzu gehören die hochgradig wertvollen Flächen "Forstabteilungen 5 & 6 und 8 am Lichtenstein" bei Osterode, der "Blossenberg" und die "Kreuzstiege" bei Ührde/Osterode sowie der "Röseberg Ost" bei Walkenried.

Trotz über 1,5 jähriger Runder Tische an denen auch die Gipsindustrie teilnahm, waren weder das Niedersächsische Umweltministerium noch die Bezirksregierung Braunschweig in der Lage (oder nicht willens) gegenüber der Gipsindustrie Minimalforderungen des Naturschutzes durchzusetzen.

Mittlerweile liegen für die Forstabteilungen 5+6 und 8 am Lichtenstein sowie für Kreuzstiege und Blossenberg Abbaugenehmigungen vor.
Am Röseberg Ost werden Abbauanträge vorbereitet und die Genehmigungsbehörden (Gewerbeaufsichtsamt Göttingen) durch die Abbaufirma unter Druck gesetzt. Kreuzstiege und Forstabteilung 5+6 sind schon zum Teil abgebaut, Forstabteilung 8 mit einem landschaftsstörenden Wall verschandelt.
 

 
 
 
 
Wolfgang Jüttner bevor er Umweltminister war:

Große Hoffnungen setzten die Naturschutz-Verbände damals in den interessierten Landtags-Abgeordneten, der hier lächelnd eine aus dem Gipskarst "vertriebene", geschützte Pflanze zu pflegen versprach.




 

  Wolfgang Jüttner, nds. "Umweltminister" und ein Märzenbecher aus dem Abbaufeld 1 am Lichtenstein

  In Wolfgang Jüttners Umweltministerzeit
  wurden hunderte solcher Pflanzen
  von Gipsbaggern überrollt.

 

Unter dem ehemaligen Oberkreisdirektor Böttcher des Landkreises Osterode am Harz gab es keine Kompromisse:"zwei Drittel der Landschaft für den Abbau, ein Drittel der Landschaft für den Naturschutz", war seine Devise. Sozusagen "über Nacht" löste er die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Osterode auf. Vorausgegangen war die mit fadenscheinigen Argumenten begründete Entlassung des Amtsleiters der UNB. Es war allseits bekannt, dass jener Amtsleiter früher sehr engagiert für den Schutz der Karstlandschaft eintrat!

 

 
 
 
     

Thüringen

Das Vorkaufsrecht zum Erwerb erheblicher Flächen am Alten Stolberg, nahm das Land Thüringen aus unerfindlichen Gründen nicht wahr, obwohl der Staatssekretär des Umweltministeriums zu jener Zeit mehrfach vor Ort auftauchte. Daraufhin erwarb die Firma Knauf diese Gipsflächen. Ein Antrag auf einen Untersuchungsausschuss, der die äußerst zweilfelhaften Umstände bei der Genehmigung des Steinbruches Alter Stolberg erhellen sollte, wurd wegen dem Fehlen einer Stimme (bei Enthaltung sehr vieler Abgeordneter) nicht eingeleitet.

Obwohl im Regionalen Raumordnungsplan des Landkreises Nordhausen über 600 Hektar Gipskarstflächen als Vorranggebiete für Rohstoffsicherung ausgewiesen sind, von denen ein größerer Teil noch nicht abgebaut ist, beantragen die Firmen laufend weitere Abbaugebiete außerhalb der Vorranggebiete für Rohstoffsicherung. Dazu gehören: Winkelberg, Kuhberg und Günzdorf in der Rüdigsdorfer Schweiz sowie der Bromberg überm Rüsselsee bei Niedersachswerfen.

Mit Beginn des Jahres 2004 könnte sich eine Wende in der Thüringer Politik anbahnen. So haben als erster der Wirtschaftsminister Reinholz und in Folge auch der Ministerpräsident Althaus den "Aufschluss neuer Tagebauten" im Landkreis Nordhausen abgelehnt. Für die Rüdigsdorfer Schweiz wurden alle Abbauplanungen abgelehnt. Einen ersten Prüfstein über die "Ernsthaftigkeit" dieser Worte im Wahlkampf Thüringens (Wahl ist am 13.06.2004 zusammen mit den Europa-Wahlen) haben die Politiker bestanden: sowohl der Winkelberg als auch das Gebiet Günzdorf im Harzfelder Holz wurden als FFH-Gebiete vom Thüringen an die EU nachgemeldet (Kabinettsbeschluss vom 27.04.2004). Allerdings sind die FFH-würdigen Gebiete "Bromberg" über dem Rüsselsee und Bereiche am Alten Stolberg nicht als FFH-Gebiete nachgemeldet worden, obwohl sie noch nicht als Abbaugebiete genehmigt sind und naturschutzfachlich unbedingt in die FFH-Kulisse integriert werden müssen.

 

 
 
 
 
 
 
 
     

Geplanter Gipsabbau in der Rüdigsdorfer Schweiz:
Politische und juristische Kuriositäten

  1. Fauler Kompromiss
  2. Nun hat auch der Landkreis Nordhausen "seinen" Gipskompromiss
  3. Falsches Genehmigungsverfahren
  4. "Weiße Flächen" in der Raumplanung

 

  1. Fauler Kompromiss

    Faule "Gipskompromisse" gab es eigentlich seit Beginn der Abbauinteressen größerer moderner Firmen und dem Widerstand der Bevölkerung. So führten bereits in den 60er Jahren im Hainholz bei Osterode kluge Kungeleien zwischen Rigips und Landesbehörden dazu, dass aus unerfindlichen Gründen zwischen der Einstweiligen und endgültigen Sicherstellung des gebietes als Naturschutzgebiet, 6 Wochen ohne Schutzstatus waren, in denen Rigips einen Bagger in das Gebiet schickte und hernach behauptete, es hätte per Handschlag einen Kaufvertrag mit der Forstgenosscénschaft abgeschlossen und somit rechtkräftige ABbaurechte im Hainholz. Anstatt dass das Land Niedersachsen hier einmal kräftig zeigt, dass solche Vorgehensweisen nicht akzeptabel sind, endete der Streit um das Hainholz erst 20 Jahre später vor dem Bundesverwaltungsgericht mit einem Vergleich: die Fa Rigips musste auf Abbaurechte im Hainholz verzichten, dafür wurden ihr Gelder für Probebohrungen im Muschelkalgips der Weser (wo auch das Produktionswerk liegt) angeboten sowie vom Land in Ausscícht gestellt, zu versuchen, wieweit Ersatzmöglichkeiten im Bereich Blossenberg/Kreuzstiege möglich seien. Da sich in Folge auch der hohe Wert der Ersatzflächen herausstellte, wurde nach Ersatz am Lichtenstein gesucht. Dort kam es 1993 zu der Genehmigung der Baufleder 1-3 und später - angeblich für verloren gegangene Abbaufelder 4 und 5 am Lichtenstein zur Genehmigung der Forstabteilung 8 am Lichtenstein. Rigips hat darüber hinaus erhebliche Abbauflächen am katzenstein sukkzessive genehmigt bekommen. Die letzte in 2002 mit über 15 Hektar. Somit ist mittlerweile bei jedem Abbauantrag seitens der Gipsindustrie von "einem Gipskompromiss" die Rede, der aber seit langem nur bewirkt, dass Rigips ein Abbaugebiet neben dem anderen erhält: Kreuzstiege, Blossenberg, Lichtenstein Baufelder 1-3 und Forstabteilung 8 wurden bisher an Rigips genehmigt, ferner wurden die Probebohrungen an der Weswer durch das Land Niedersachsen bezahlt (aber vermutlich nicht überprüft) sowie ein "Zuschuss" im Rahmen der "normalen" Wirtschaftsförderungen des Landes in Höhe von 15 Mio Euro für das Rigips-Werk Bodenwerder. Bezahlt wurde damit eine Umstellung des veralteretn Werkes auf neue Technologie und Gipsfaserplattenproduktion statt Gipskartonproduktion - und in Folge wurden rund 100 der 150 Mitarbeiter entlassen (Folge der hohen Technisierung).
     
  2. Nun hat auch der Landkreis Nordhausen "seinen" Gipskompromiss:

    Ohne mit der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen Rücksprache zu nehmen wurden der Heidelberger Zement AG bzw. der Südharzer Gipswerk GmbH bereits 1997 Abbaumöglichkeiten am Winkelberg in Aussicht gestellt.

    Man braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, das Firmenvertreter schon kurz nach der "Wende" ihre Begehrlichkeiten am Winkelberg deutlich gemacht haben. Kürzlich wurde ein Brief vom ehem. thüringer Umweltminister Siekmann aus dem Jahr 1991 ans Tageslicht gebracht, der darin der Treuhand zugesagt hat, dass Flächen in der Rüdigsdorfer Schweiz und u.a. auch am Winkelberg verkauft werden könnten. Zwar sei da auch Naturschutz geplant, aber auch ebenso Gipsabbau möglich. Schließlich wird von der Gipsindustrie behauptet 1997 sei ein interner"Gipskompromiss" am Winkelberg beschlossen worden.: "Nach mehrjährigen, intensiven Verhandlungen wurde im März 1997 die als Gipskompromiss bekannt gewordene Vereinbarung zwischen der Südharzer Gipswerk GmbH und den zuständigen Landesbehörden, insbesondere dem TMLNU und dem Landesverwaltungsamt, abgeschlossen." (Quelle: Gutachten zur Antragskonferenz zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren).Es liegt aber bis heute nichts schriftliches zu dem angeblichen "Kompromiss" vor. Dass sich in dem Gebiet die Interessen der Gipsindustrie und der Natur bzw. der Regionalentwicklung unvereinbar überschneiden, war allen Beteiligten damals klar. Doch der Landesregierung ist vorzuwerfen, dass sie all zu leicht und ungeprüft Zusagen gemacht hat, die die Firma SHG nun als vermeintliche "Rechtsansprüche" auf Gipsabbau am Winkelberg deklariert. Die von der Firma immer wieder aufgeführte Begründung, beim geplanten Abbauvorhaben würde es sich lediglich um eine sog. "Wiederaufnahme" des Steinbruchbetriebes handeln wird von Vertretern der Regionalen Planungsgemeinschaft als "sachfremde Darstellung" zurückgewiesen: zu keinem Zeitpunkt in der Vergangenheit war die Firma im Besitz einer rechtlichen Legitimation zum Gipsabbau - was sie allerdings nicht daran gehindert hat, einen bestehenden Steinbruch am Winkelberg kurzzeitig zu nutzen und illegal Gips abzutransportieren (Thüringer Allgemeine vom 05.03.1993). Illegal war die Aktion deshalb, weil das Unternehmen zu keiner Zeit über einen genehmigten Betriebsplan verfügte..

    Gegenüber der Regionalen Planungsgemeinschaft wurde der Erfurter "Gipskompromiss" von 1997 geheimgehalten. Bei einem Besuch des Staatsekretärs des Thüringer Umweltministeriums, Stephan Illert, im Jahre 2001 in Nordhausen leugnete dieser unter Androhung juristischer Schritte vehement die Existenz eines solchen Berichtes.


  3. Falsches Genehmigungsverfahren

    Eine entscheidende Rolle bei der Genehmigung spielt die Wahl des behördlichen Verfahrens, in dessen Rahmen die Abbauanträge geprüft werden. In einem Planfeststellungsverfahren und der darin enthaltenen Umweltverträglichkeitsprüfung werden nur die unmittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die betroffene Fläche untersucht. Im Gegensatz dazu wird in einem Raumordnungsverfahren (ROV) zusätzlich die Auswirkungen auf die umliegende Gegend betrachtet, unter besonderer Berücksichtigung der weiträumigen und mittel- bis langfristigen Folgen für Naherholung und Tourismus, für den Naturhaushalt und die Ökologie.

    Der von der Firma Heidelberger Zement begehrte Abbau am Winkelberg kann in seinen Fern- und Langzeitwirkungen nur im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens realistisch und fair beurteilt werden. Doch es ist absehbar, dass der Schaden für die ganze Region in keinem Verhältnis zum Nutzen für Heidelberger Zement steht.

    Doch genau dieses ROV, welches die Auswirkungen des geplanten Abbaus realistisch aufzeigen würde, wird von der Landesregierung verweigert. Stattdessen hat der für Raumplanung zuständige Minister Jürgen Gnauck die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens durchgesetzt. Dies kommt einzig allein dem Unternehmen zugute, da es die Genehmigung des beantragten Abbaus wahrscheinlich macht.

    Die Vertreter der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen protestieren seit Monaten heftig gegen diese Entscheidung, doch Minister Gnauck hält uneinsichtig an er Entscheidung fest. Die Begründung dafür ist fadenscheinig und wurde von Vertretern der Planungsgemeinschaft nicht zutreffend zurückgewiesen.Die Forderungen nach der Durchführung eines ROV verhallten in Erfurt bisher ungehört. Doch jetzt wird dieser Forderung mit ca. 7000 Unterschriften, die von dem Arbeitskreis Gipskarst in den letzten Monaten gesammelt wurden, kräftig Nachdruck verliehen. Die Unterschriften sollen dem für die Raumordnung zuständigen Minister Jürgen Gnauck in den nächsten Monaten übergeben werden. (auf das dieser sich übergeben möge oder so...).


  4. Phänomenal:  "Weiße Flächen" in der Raumplanung

    Im Gipskarst gibt es nicht nur einmalige Naturschätze, sondern auch einmalige raumplanerische Phänomene: Üblicherweise werden in Raumordnungsplänen von den Planungsgremien in der Region in aufwändiger Abstimmung die Richtlinien zur Nutzung des Gebietes einer Region durch Industrie, Bebauung, sowie Erholung und Tourismus u.a. Nutzungsformen festgelegt. Üblicherweise sind diese Planungen flächendeckend. Das es in den Raumordungsplänen jedoch auch "Weiße Flächen" geben kann, ist eine bundesweite Besonderheit und es gibt sie nur im niedersächsischen und thüringer Gipskarst. Im Falle der Gipskarstflächen in der Rüdigsdorfer Schweiz ist hier die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen zuständig. Diese hat in ihrem Planungsraum 7 sog. Vorranggebiete für Gips- und Anhydritabbau in einer Gesamtfläche von 635 ha. ausgewiesen. Damit, so der Vorsitzende der Planungsgemeinschaft Bernd Meyer, würde den Interessen der Industrie ausreichend Rechnung getragen, der Bedarf der Gipsindustrie sei dadurch auf Jahrzehnte hinaus gesichert. Gleichzeitig bekräftigt die Planungsgemeinschaft jedoch, dass sie nicht gewillt ist, weitere darüber hinausgehende Flächen für den Abbau auszuweisen. Die Belastungsgrenze der durch den Abbau entstehenden Folgeschäden für Naherholung und Tourismus sei erreicht, eine Überschreitung unverantwortbar.

    Als ein einmaliger Vorgang wurde jedoch die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen von der oberen Landesplanungsbehörde, die dem Minister Jürgen Gnauck untersteht, "mit freundlicher Bitte" bzw. "auf ausdrücklichen Wunsch" angewiesen, bestimmte Flächen mit keinerlei Planungsvorgaben zu beleben - somit blieben diese Flächen "weiß". Bei diesen "Weißen Flächen" handelt es sich um die von der Gipsindustrie beantragten Flächen am Winkelberg und im Harzfelder Holz. Die Thüringer Landesregierung, namentlich Minister Gnauck, vertritt nun den Standpunkt, diese "Weißen Flächen" seien extra für den Gipsabbau von anderen Überplanungen freigehalten, also quasi reserviert worden - nach Meinung der Planungsgemeinschaft ist diese Interpretation eine Fehlinterpretation, die auch gegen geltendes Thüringer Planungsrecht verstößt.
 
 
 
 
 
 
 
                         
 
 
 


Text: KNU / Naturfreunde Niedersachsen / Stephan Röhl    -    Fotos:  © KNU / Stephan Röhl

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