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Die Karstkiller |
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Calziumsulfat (Gips und Anhydrit) gehört zu den billigsten Massenrohstoffen. Er wird weltweit im "großen Maßstab" gefördert und gehandelt, die Weltproduktion beträgt ungefähr 100 Millionen Tonnen. Ebenso wie in der Zementindustrie werden große Teile des europäischen Gips-Marktes von einigen wenigen Unternehmen beherrscht. Im Südharz gibt es kaum noch klein- und mittelständische Unternehmen. Der Aufkauf durch internationale Konzerne ist hier schon weit fortgeschritten. Folgende internationale Unternehmen
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Saint Gobain (Marken: Rigips, Formula) Knauf (Marken: Knauf, Multi-Gips / VG Orth) Remondis (Marken: Casea, SHG Südharzer Gipswerk) Webersberger Quarzolith /
Kohnstein Bergwerks GmbH (Marke: WICO)
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Das Ende
des Gipskarstes: nicht recycelter Gipsbauplatten-Bruch
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Während der Konzentrationsprozess die "Firmenlandschaft" immer übersichtlicher macht, führt der gleichzeitige Prozess der Verflechtung der Multis untereinander zu immer komplexeren Konglomeraten. Immer weniger Unternehmen durchdringen sich untereinander immer stärker. Diese Situation macht das Auftreten von illegalen Preisabsprachen wahrscheinlich. Die Kartellbildung der europäischen Zementindustrie ist unter Wettbewerbshütern der Kartellämter bestens bekannt und berüchtigt. Im November 2007 verhängt die Wettbewerbskommissarin der Europäischen Union gegen Saint-Gobain eine Geldstrafe von 134 Millionen Euro. Saint-Gobain war an einem internationalen Flachglas-Kartell mit vier Unternehmen beteiligt, die 80% des Marktes abdeckten. Die Firma HeidelbergCement wurde 1992 vom Europäischen Kartellamt zu einem Bußgeld von 112 Mio. DM verurteilt. In das System illegaler Absprachen waren die bedeutendsten europäischen Zementhersteller verwickelt. Obwohl die Baubranche seit jeher als besonders anfällig für Korruption und Kartellbildung gilt, waren die Kartellwächter vom Ausmaß dieses größten aller bisherigen Verfahren erstaunt; noch nie zuvor wurden die Gesetze der Marktwirtschaft so rigoros und ungeniert außer Kraft gesetzt. Schon 1985 verurteilte die Europäische Kommission das damals zu BPB gehörende British Gypsum wegen Ausnutzung seiner marktbeherrschenden Stellung zu einer Zahlung von über 3 Mio. ECU.
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