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Aktuell:
Brennpunkte - Naturschutz oder Tagebau

Aufgrund der Abbau-Interessen der Gipsindustrie und ihrer intensiven politischen Einflussnahme sind wertvolle und z.T. große Flächen der Gipskarstlandschaft bis heute weder als Naturschutzgebiete, noch als Natura 2000 - Gebiete von den Bundesländern Niedersachsen und Thüringen unter Schutz gestellt worden.

Im Folgenden sind diese hochgradig schützenswerten, aber akut vom Abbau bedrohten Gebiete charakterisiert.

WICHTIGER HINWEIS:
Die Informationen zu den Abbauanträgen entsprechen überwiegend noch dem Stand von 2004.

 
 
 
 
           

 

 

                       

Brennpunkte:

 

 
 
 
                         
 
 
 

Oben: Harzfelder Holz / Günzdorf
Mitte: Winkelberg
Unten: Hopfenberg

     

Rüdigsdorfer Schweiz

 

 
 
 
 
     

Einmalige Hügellandschaft nur 3 Kilometer nordwestlich von Nordhausen gelegen, wichtigstes Naherholungsgebiet. Bezauberndes Landschaftsbild durch kleinräumigen Wechsel von Wald bestandenen Gipsbuckeln, blütenreichen Trockenrasen, alten Streuobstwiesen und malerisch gelegenen Dörfern.

Von dem Gesamtgebiet sind bisher nur ca. 300 ha (Hektar) als Naturschutzgebiet gesichert, wobei im Kernbereich des Naturschutzgebietes am Winkelberg einst 18 ha geplante Abbaufläche für die Firma Heidelberger Zement reserviert wurden. Im März 2002 legte das Ellricher Gipswerk dafür das Planfeststellungsverfahren vor (siehe Gipskarst-Nachrichten); im Februar 2004 eine FFH-Verträglichkeitsprüfung. Die 18 ha große geplante Abbaufläche Winkelberg wurde am 27.04.2004 als Teil des FFH-Gebiets "Rüdigsdorfer Schweiz-Harzfelder Holz"in die FFH-Nachmeldung des Landes Thüringen aufgenommen. Es fehlt aber zur endgültigen Verbannung der Gipsabbau-Interessen die Ausweisung als Naturschutzgebiet auf nationaler Ebene. 2013 reichte Remondis (CASEA) als Nachfolger von Heidelberger Zement den nächsten Abbauantrag nach.

Ferner wurden das gesamte Gebiet des "Harzfelder Holzes" - darunter 73 ha sogenanntes "Bergwerkseigentum Günzdorf" bei Rüdigsdorf - nicht in das Naturschutzgebiet (NSG) Rüdigsdorfer Schweiz mit einbezogen, obwohl das Gebiet als NSG geplant war und das existierende Schutzwürdigkeitsgutachten das Gebiet als deutschlandweit bedeutendes Fledermausquartier ausweist. Aufgrund von Beschwerden der EU ist das gesamte Harzfelder Holz mit dem Bergwerkseigentum Günzdorf im Frühjahr 2004 in die FFH-Nachmeldung Thüringens aufgenommen worden. Hier wurde das Gebiet sogar nach Norden um die Flächen "Kappelberg" und Hasenwinkel" bei Harzungen erweitert (Fledermausquartiervorkommen). Es muss nach dieser FFH-Meldung also weiterhin darauf gedrängt werden, dass das Gebiet als Teil des NSG "Rüdigsdorfer Schweiz" ausgewiesen wird, um auch den nationalen Schutz zu gewähren. Von diesen 73 ha Bergwerkseigentum sind 15 ha ausgedehnter, Orchideen und Enzian bestandener Trockenrasen (Hopfenberg).

Nachdem die Firma BPB Formula (jezt Saint Gobain Formula) 2002 vor dem Oberverwaltungsgericht ihre Revisionsklage auf Erwerb des Bergwerkseigentum Günzdorf gewonnen hat, wurden umfangreiche Kartierungen zum geplanten Abbaugebiet durchgeführt. Im Frühjahr 2003 hatte die Firma dem Bürgermeister von Neustadt angekündigt, den Abbauantrag beim Bergamt "demnächst" einreichen zu wollen. Im Herbst 2003 schließlich tat sie es: der Hauptbetriebsplan Gipsabbau für einen ersten Abbauabschnitt ist dem Landesbergamt Thüringen übersandt worden.

Obwohl die Flächen Kalkberg, Kahleberg und das NSG Winkelberg (ohne die geplanten 18 ha Abbaugebiet "Winkelberg") als Natura 2000 Naturschutzgebiete ausgewiesen sind, versucht die Gipsindustrie hier, Bergwerkseigentum und Flächen zu erwerben.

Am 9. März 2004 verkündete der Thüringer Ministerpräsident das Politische Aus der geplanten Gips-Tagebaue in der Rüdigsdorfer Schweiz. Eine Einbeziehung der geplanten Abbauflächen am Winkelberg in die FFH-Nachmeldungen zusammen mit dem Harzfelder Holz und Kappelberg und Hasenwinkel bei Harzungen wurde am 27.04.2004 vom Thüringer Kabinett beschlossen. Das bestehende Naturschutzgebiet "Rüdigsdorfer Schweiz" muss nun um diese FFH-Flächen erweitert werden.

Die Gipskonzerne versuchen nun durch neue Abbauanträge für teilweise untertägigen Gipsabbau Steinbrüche im FFH-Gebiet genehmigt zu bekommen, um mit so einem Präzedenzfall scheibchenweise an weitere Teile dieser Landschaft heranzukommen ...

Mehr Infos zur Rüdigsdorfer Schweiz siehe unter:

 

 
 
 
 

 
 
 
                         
 
 
 

Bromberg mit Abbau Rüsselsee heute

 

Bromberg mit der geplanten Steinbruch-
Erweiterung von BPA und Heidelberger Zement

     

Rüsselsee / Bromberg

 

 
 
 
 
     

Das Gebiet "Rüsselsee" liegt im Waldkomplex zwischen Himmelsberg und Mühlberg bei Niedersachswerfen. Er bildete vor dem Abbau eine mit Karstbuchenwald und Blaugrashalden bedeckte nordexponierte Gipssteilwand. Als "Pilotprojekt" für gelungene Abbauleitplanung der Firma Heidelberger Zement mit der Gemeinde Niedersachswerfen deklariert, sind aber auch hier bedeutende Lebensräume vollständig und ohne Aussicht auf zeitnahe Wiederbesiedlung vernichtet worden.

Neue Abbauansprüche der Firma Saint Gobain Formula im südlichen Anschluss an den Steinbruch Rüsselsee drohen den Waldriegel zwischen NSG Mühlberg und NSG Himmelsberg komplett zu zerschneiden. Das Gebiet wird als "Bromberg" oder Abbaufeld "Woffleben/Himmelsberg" bezeichnet. Thüringer Umweltstaatssekretät Illert hat im Mai 2000 den Gemeinden zugesichert, dass das "Pilotprojekt" Rüsselsee nicht durch den Abbau weiterer Flächen gefährdet würde. Die nötigen Gutachten für die Ausweisung eines Naturschutzgebietes Rüsselsee Bromberg sind seit Jahren fertiggestellt, verschwanden jedoch aufgrund der Abbauinteressen der Gipsindustrie in den Schubladen der Behörden Seit 2003 lliegt bereits ein Hauptbetriebsplanantrag zum Abbau des "Westfeldes Bromberg" vor. Da hier durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordhausen der Abbau von § 18er Biotopen (Erdfällen) versagt wurde, klagt die Firma dagegen. Gleichzeitig beantragt sie bereits das sogenannte "Mittelfeld" des Bromberges, bei dem keine Erdfälle vorkommen und daher auch wenig Möglichkeit seitens der Unteren Naturschutzbehörde besteht, den Abbau hier zu versagen.
 

 
 
 
 

 
 
 
                         
 
 
 

Erdfälle, Forstabteilung 8

Hirschzungenfarn

Gipsfelsen (sog. Karren) in Forstabteilung 5/6

     

Lichtenstein

 

 
 
 
 
     

Der Lichtenstein war das ausgedehnteste zusammenhängende Laubwaldgebiet im niedersächsischen Teil des Gipskarstes. Um das Lichtensteingebiet ranken sich viele Mythen und Sagen, und dies nicht zu Unrecht, da das Gebiet - noch - von großer kulturhistorischer Bedeutung ist. So findet man auf dem Bergkegel des Lichtensteins Reste einer mittelalterlichen Fliehburg mit Wallanlagen, während an der Nordwestseite des Waldes europaweit bedeutsame bronzezeitliche Funde noch vor Kurzem für viel Aufregung sorgten. Der Wald birgt - trotz des schnell voranschreitenden Abbaues - immer noch die größte Vielfalt an Karstwald-Lebensräumen auf engstem Raum in ganz Niedersachsen.

Dies wird sich aber mit Sicherheit bald ändern, da mit neuen Abbaugenehmigungen in den Forstabteilungen 8 und 5/6 das größte Dolinenfeld in Niedersachsen, sowie ein einmaliger Trockenhangwald zerstört werden. Der größte zusammenhängende Schluchtwald ist bereits zur Hälfte durch die Firma Saint Gobain Rigips vernichtet worden. In den verbleibenden Teil fressen sich die Bagger der Firma Saint Gobain Rigips und vernichten Lebensräume vieler geschützter Pflanzen wie z.B. Gelber Eisenhut, Dorniger Schildfarn, Hirschzungenfarn, Märzenbecher etc.

Auch das von Türkenbundlilien und Orchideen übersäte Karstplateau des Hellenberges ist schon seit Jahren an die Firma Heidelberger Zement (Maxit) vergeben - heute gehört es Knauf. Obwohl am Hellenberg noch nicht alles abgebaut war, wurde der Firma im Jahr 2000 der Abbau der Forstabteilungen 5/6 genehmigt.

Das gesamte Lichtensteingebiet war bereits 1988 von Naturschutzverbänden als Naturschutzgebiet gefordert worden, jedoch wurden der Antrag der Verbände damals mit dem Argument "hier besteht keine akute Gefährdung" zurückgestellt. Bereits ein Jahr danach war das Raumordnungsprogramm für das Gebiet zugunstendes Rohstoffabbaues verändert worden.

 

 
 
 
 

 
 
 
                         
 
 
 

Kreuzstiege

Blossenberg

Blossenberg

     

Kreuzstiege / Blossenberg

 

 
 
 
 
     

Östlich vom Lichtenstein, nahe des malerischen Stadtdorfes Ührde, liegen die Weiten der Kreuzstiege und des Blossenberges. Die ausgedehnten Magerrasen dieser Gebiete liegen zum Teil auf dem Standortübungsplatz Osterode. Die bis 2004 erfolgte militärische Nutzung der Flächen hat aber dazu geführt, dass nie Düngemittel ins Gebiet eingebracht wurden. Vielmehr sind die Flächen über Jahrhundert bis heutzutage nur durch Beweidung genutzt und offen gehalten worden. Ein Meer von Blüten und Schmetterlingen bietet dem Besucher ab Mai einen einmaligen Landschaftsgenuss. Wassergefüllte Erdfallseen mit seltenen Amphibien, Quellläufe, die in Erdfällen verschwinden, Reste alter Obstbaumbestände und ein Weitblick vom Blossenberg sind nur einige Beispiel für die Naturwunder, die diese Gebiete aufzuweisen haben.

Leider sind auch hier bereits die Bagger der Gipsmultis unterwegs und haben bereits ein tiefes Loch in die wertvollsten Magerrasen - die der Kreuzstiege - geschlagen. Die Firma Saint Gobain Rigips baut hier im "joint-venture" mit Rump & Salzmann (gehört Knauf) ein einmaliges Gebiet ab, obwohl die Gipsvorkommen der Kreuzstiege ihrem Werk in Bodenwerder gerade einmal für 1 Jahr Rohstoffe liefern können (1 Jahrescharge = 300 000 Tonnen entspricht der Gipsmenge der Kreuzstiege.

Die ebenfalls sehr wertvollen Wiesen des Blossenberges will Saint Gobain Rigips ebenso im "joint-venture" mit Rump & Salzmann im Anschluss abbauen. Der Abbauantrag ist 1998 ohne FFH-Verträglichkeitsprüfung und ohne Zuwegung genehmigt worden. Da dies einen Verstoß gegen die europäischen Naturschutzgesetze darstellt, haben Bezirksregierung Braunschweig und Gewerbeaufsichtsamt Göttingen im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministeriums eine "angebliche" FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Dies war aber weder als FFH-Verträglichkeitsprüfung gekennzeichnet noch von den Inhalten annähernd das, was bei einem solch wertvollen Gebiet nötig gewesen wäre. Überdies tritt hier der schizophrene Fall auf, dass das Land Niedersachsen Untersuchungen zu einem Gipsabbau durchführt, die eigentlich als Teil eines Abbauantrages von des Gipsfirma durchgeführt werden müssten. Das Land Niedersachsen übernimmt hier also auch finanzielle Belastungen an Stelle der Abbaufirma! Die Verträglichkeitsprüfung kommt überdies zu dem fatalen Fehlschluss, dass die Gefährdung der europäisch besonders geschützten, wassergefüllten Erdfälle und der darin vorkommenden Kammmolche durch Abgrabung des darüber liegenden Berges durch bloße Wasserstandsmessungen ausgeschlossen werden kann. Man kann nicht umhin, diese Aussage als "idiotisch" zu bezeichnen. Die NaturFreunde Niedersachsen habe zusammen mit der Biologischen Schutzgemeinschaft Göttigen gegen diese Abbaugenehmigung in einem sehr FFH-würdigen Gebiet Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt.

Mehr Infos zu Kreuzstiege und Blossenberg siehe unter:

 

 
 
 
 

 
 
 
                         
 
 
 

 

Schluchtwald am Röseberg

 

     

Röseberg

 

 
 
 
 
     

Der Röseberg liegt im östlichen Teil des niedersächsischen Gipskarstes direkt am südlichen Ortsrand von Walkenried. Entlang einer Gipssteilwand wächst der sehr seltene edellaubholzreiche Schluchtwald. Der Röseberg findet auf Thüringer Seite seine Fortetzung.

"Ein vergleichbarer Lebensraum, wie der Röseberg-Ost besteht in seiner Qualität und Größe im niedersächsischen Gipskarst nicht noch einmal," - dieses Zitat stammt von der Abteilung Regionalplanung der Bezirksregierung in Braunschweig. Trotzdem hat die niedersächsische Landesregierung auch den östlichen Teil vom Röseberg im neuen Landesraumordnungsprogramm als "Vorranggebiet für Rohstoffsicherung" ausgewiesen und damit faktisch zum Gipsabbau freigeben. Noch 1998 war dieses Gebiet in der Raumplanung als Naturschutzgebiet vorgesehen. Durch die Beschwerde der Naturschutzverbände wegen falscher Abgrenzung von Gipskarst-FFH-Gebieten liegt aber auch für den Röseberg Ost eine Beschwerde bei der EU-Kommission vor. Aus diesem Grund hat das Landesraumordnungsprogramm die "Freigabe" des Röseberg Ost als "Vorranggebiet für Rohstoffsicherung" solange ausgesetzt, bis seitens der EU eine Entscheidung über die Gipskarstbescwerde vorliegt.

Vom Ort Walkenried hat man einen direkten Blick auf diesen Hang und es ist völlig unverständlich, wie auch lokale Politiker es gegenüber ihren Wählern und den Einwohnern von Walkenried meinen verantworten zu können, dass hier der gesammte Steilhang in einen trostlosen Steinbruch verwandelt werden soll, der mit Sicherheit auch dem in Walkenried ansässigen Kurtourismus massiv schaden wird. Jedoch meinen CDU wie SPD-Politiker, dem ortsansässigenGipswerk (es gehört dem Multi Saint Gobain Formula) ihren 8 aktiven Gipssteinbrüchen noch einen neunten hinzufügen zu müssen. Damit würde sich die Bevorratung der Firma von 16 Jahren auf über 20 Jahre erhöhen! Hierzu wurden nicht die noch in Thüringen genehmigten Flächen am Thüringer Röseberg oder die beantragten Abbauflächen Bromberg, Kuhberg, Günzdorf in Thüringen gerechnet.

Auf Thüringer Seite des Rösebergs verfügt Saint Gobain Formulaüber ein Bergwerksfeld (ein Abbaugebiet nach Bergrecht) auf dem hier sehr breiten und artenreichen Grenzstreifen. Erste Abbauanträge - sogenannte Hauptbetriebspläne - sind auch hier schon genehmigt. Die Magerrasen und Altholzbestände auf dem Grenzstreifen sind schon zum Teil Steinbruch geworden obwohl gerade die ehemalige Grenze zwischen DDR und BRD als vielgerühmtes"Grünes Band" bundesweit geschützt werden soll.

Mehr Infos zum Röseberg siehe unter:

 

 
 
 
 

 
 
 
                         
 
 
 


Text: KNU / Naturfreunde Niedersachsen   -    Fotos:  © KNU

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